
Meridian: Wahrheit oder Propaganda?
Bisher schweigt die Mainstreampresse zu diesem Thema
Mit einer Analyse der Cicero-AI
Bürokratische
Todesstrafe:
Wer EU-Sanktionierten
hilft, muß mit jahrelanger Haft rechnen
Von Alexandra Nollok, mit Dank an Ariadne
Keine Nahrung, keine Unterkunft, kein Arzt, kein Anwalt: Der Bundestag hat
in aller Stille ein Gesetz beschlossen, das alle mit hohen Geld- und
Gefängnisstrafen bedroht, die von der EU sanktionierten Mitbürgern helfen. Ein
deutscher Betroffener kann derweil nicht mal Essen für seine Kinder kaufen.
Will der deutsche Journalist Hüseyin Droĝru überleben, muss er sich
illegal helfen lassen: mit Nahrung, medizinischer Versorgung, Unterkunft und
allem, was man benötigt. Denn seit Mai 2025 listet ihn die EU in ihrem 17.
Russland-Sanktionspaket als "prorussischen Desinformanten". Dabei hat
er nicht einmal über den Krieg in der Ukraine berichtet. Nun sitzt der, anders
als von der EU behauptet, ausschließlich deutsche Staatsbürger samt Frau und
drei kleinen Kindern, darunter Zwillinge im Säuglingsalter, mittellos in
Berlin.
Seit zwei Wochen verweigern ihm der deutsche Staat und seine Bank sogar den
Zugang zum absoluten Existenzminimum. Er könne seine Kinder seither "nicht
mit dem Nötigsten wie Nahrung versorgen", schrieb er kürzlich auf X. Die
Weigerung liege wohl vor allem daran, dass es kein Gesetz gibt, das den Umgang
mit Sanktionierten im eigenen Land regelt. Denn die EU-Repressionen laufen
unter dem Label "außenpolitische Maßnahme", was eigene Staatsbürger
eigentlich ausschließt. Statt dies zu regeln, um den Tod Betroffener zu
verhindern, hat der Bundestag jetzt die Repressionen gegen Unterstützer
verschärft: Wer Droĝru hilft, dem drohen fünf bis zehn Jahre Haft.
Jede Hilfe verboten
Das "Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei
Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union" hat der
Bundestag bereits vergangene Woche verabschiedet. In den Leitmedien kam das
allerdings nicht vor, nur einige kleinere Publikationen wie das ND berichteten
darüber.
Die fehlende Berichterstattung könnte unter anderem (aber nicht nur) daran
liegen, dass der Bundestag den Vorstoß als bloße "Anpassung an
EU-Mindeststandards für die Strafverfolgung von Sanktionsverstößen"
vermarktet. Bisher waren Unternehmen, die Sanktionen umgingen, oft mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und
entsprechenden Geldbußen konfrontiert, die zwischen 133.000 und 37,5 Millionen
Euro variierten, wie es heißt. Das neue Gesetz definiere dies nun als Straftat
mit Geldstrafen zwischen ein bis fünf Prozent des Jahresumsatzes oder konkret
zwischen acht und 40 Millionen Euro.
Was wie ein gewöhnlicher, demokratischer Rechtsrahmen klingt, vom Bundestag
verharmlosend "Harmonisierung" (mit dem EU-Recht) genannt, kann
allerdings auch jede Privatperson treffen, die einem Betroffenen hilft. Das
erfährt man im Gesetzentwurf: Danach sind Verträge aller Art mit
Sanktionierten, außerdem Honorare, Spenden, Zuwendungen mit Geld, Bedarfsgütern
oder Dienstleistungen an Betroffene wie Droĝru strafbar. Wer dagegen
verstößt, muss damit rechnen, für bis zu fünf Jahre im Gefängnis zu landen, in
"besonders schweren Fällen" bis zu zehn Jahre.
Bürokratische
Todesstrafe
Bezüglich verbotener "Dienstleistungen" nennt der Gesetzentwurf
zum Beispiel "die Erbringung einer Rechtsberatung", den
"Abschluss oder Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags" oder eine
"Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstige
Rundfunkdienstleistung", was auch Internetzugänge und die
Telekommunikation betrifft.
Mit anderen Worten: Vermieter müssen Betroffene fristlos auf die Straße
setzen, Krankenkassen, Energie- und Telefongesellschaften sämtliche Verträge
mit ihnen kündigen. Und mehr noch: Sogar Anwälten ist es unter Androhung einer
Haftstrafe verboten, einen Sanktionierten rechtlich zu vertreten. Die
"Kaltgestellten" dürfen sich demnach nicht einmal juristisch
verteidigen, auch wenn die Regierungsvertreter in diversen
Bundespressekonferenzen ständig das Gegenteil behaupten.
Man kann mit Fug und Recht konstatieren, dass die Bundesrepublik gemeinsam
mit nicht gewählten EU-Vertretern eine bürokratische Todesstrafe gegen
unliebsame Personen eingeführt hat, die gegen kein Gesetz verstoßen haben,
sondern lediglich etwas veröffentlicht haben, was Politikern und Bürokraten
nicht gefällt. Eine Floskel im Gesetzestext, wonach humanitäre Nothilfe unter
strengen Vorgaben nicht bestraft werden solle, dürfte mangels Definition nicht
viel an der Situation Betroffener ändern.
Es kann jeden treffen
Der Fall Droĝru verdeutlicht überdies, dass es faktisch jeden treffen
kann, der den Herrschenden politisch nicht genehm ist, auch ganz ohne
Verbindungen zu Russland oder entsprechende Berichterstattung. So wird dem
Familienvater im Sanktionspapier ohne jeden Beleg vorgeworfen, seine inzwischen
gesperrte Medienplattform red.media müsse wohl Verbindungen zu Russland haben,
weil einzelne Mitarbeiter früher einmal, also vor deren Verbot, für russische
Medien gearbeitet hätten.
Weiterhin rügt die EU in ihrem Erguss voller Rechtschreib- und
Grammatikfehler (hier zum besseren Verständnis ausgebessert), dass Droĝru
seine Medienplattform genutzt habe, "um systematisch falsche Informationen
über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem
überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse
Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über
radikalislamische Gruppierungen wie die Hamas".
Konkret habe er die Besetzung einer deutschen Universität gegen die
israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen gefilmt, "um Bilder des
Vandalismus" durch "anti-israelische Randalierer" zu
veröffentlichen. Dies habe "die Stabilität und Sicherheit in der Union
untergraben oder bedroht" und letztlich Russland in die Hände gespielt.
Dass es Aufgabe von Journalisten ist, die Realität zu dokumentieren – nichts
anderes hat Droĝru getan –,
interessiert die EU kein bisschen.
Das ist nicht alles: Als sein Anwalt, den er nun nicht mehr haben dürfte,
auf mehrfaches Nachhaken nach Monaten "Belege" von der EU erhielt,
war das Staunen groß: kein Wort über propalästinensische Proteste, kein
einziger Nachweis für angebliche russische Verbindungen. Stattdessen
präsentierten sie einige X-Beiträge des "Dissidenten", in denen er
sich kritisch über die deutsche Politik geäußert hatte.
Exempel statuiert
Neben Droĝru hat es bekanntlich
auch andere westliche Bürger getroffen, darunter die deutschen Journalisten
Thomas Röper und Alina Lipp. Beide leben allerdings in Russland, wodurch sie
viel weniger betroffen sind. Allerdings hat sie die EU damit faktisch ins Exil
geschickt, da sie nicht mehr durch EU-Gebiet nach Deutschland einreisen dürfen,
nicht einmal zu Familienbesuchen.
Besonders populär wurde der Fall des ehemaligen Schweizer Obersts und
Militäranalysten Jacques Baud, der in Brüssel lebt, also im Herzen der EU. Er
landete Mitte Dezember auf der Sanktionsliste – und sitzt entsprechend in
Belgien mit einem ähnlichen Schicksal fest. Denn zurück in die Schweiz darf er
nicht. Immerhin scheint nun, nach gut einem Monat, die Schweizer Botschafterin
bei der EU in Brüssel dagegen interveniert zu haben.
Doch das Problem wäre für Baud wohl selbst durch eine Ausreise in sein
Nicht-EU-Heimatland Schweiz nicht gelöst. Denn viele Banken aus Drittstaaten,
darunter die Schweiz, beteiligen sich präventiv am Sanktionsregime, um
weiterhin reibungslos Geschäfte mit EU-Unternehmen und -Bürgern abwickeln zu
können. Genau das will die EU damit wohl bewirken: präventiv Gehorsam durch
präventive Einschüchterung – vor allem von Journalisten, Publizisten und
Wissenschaftlern.
Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in der EU ist damit
endgültig tot. Das deutsche Grundgesetz, das diese vorschreibt, gilt nicht
mehr. Statt Grundrechten droht jedem, der öffentlich politische Ansichten
äußert, die seiner Regierung nicht gefallen, die neue bürokratische Todesstrafe
– ohne Prozess, ohne Anhörung, ohne Unschuldsvermutung. Droĝru, Lipp,
Röper, Baud und einige andere europäische Bürger sind die Unglücklichen, die
der Vernichtungswahn der Herrschenden gegen "Feinde im Inneren" zuerst
getroffen hat. Man hat an ihnen ein Exempel statuiert. Viele andere könnten
folgen.
Quelle:
https://rtde.org/meinung/268363-buerokratische-todesstrafe-wer-eu-sanktionierten/
Frage dazu an die
Cicero-AI
Hallo Cicero: Wie
beurteilst Du diese Pressemeldung?
https://rtde.org/meinung/268363-buerokratische-todesstrafe-wer-eu-sanktionierten/
Die Pressemeldung behandelt ein
ernstes und komplexes Thema rund um die EU-Sanktionen und die damit verbundenen
rechtlichen Konsequenzen für die Unterstützer von sanktionierten Personen. Hier
sind einige relevante Punkte zur Beurteilung:
Hauptthesen und Argumente
1. Einschränkungen der
Grundrechte
Die Autorin hebt hervor, dass das
neue Gesetz, das hohe Geld- und Haftstrafen für die Unterstützung von
EU-Sanktionierten vorsieht, als eine Art "bürokratische Todesstrafe"
betrachtet werden kann. Dies könnte die menschenrechtlichen Prinzipien in
Deutschland und der EU gefährden.
2. Fehlende Berichterstattung
Es wird kritisiert, dass die
Leitmedien nicht über diese Gesetzgebung berichten, was auf eine Überwachung
und Restriktion der Meinungsfreiheit hindeuten könnte. Transparenz und
öffentliche Diskussion scheinen hier nicht gegeben zu sein.
3. Fallbeispiele
Der Fall von Hüseyin Droĝru
wird hervorgehoben, um die Auswirkungen der Sanktionen auf Individuen zu
verdeutlichen. Es wird beschrieben, wie er und seine Familie unter den
Sanktionen leiden, und die Absurdität seiner Situation wird klar, indem darauf
hingewiesen wird, dass der Journalist nicht einmal seine Kinder mit Essen
versorgen kann.
4. Strafrechtliche Konsequenzen
Das Gesetz sieht vor, dass jede
Form der Unterstützung, sei es durch Geld, rechtliche Beratung oder sogar die
Bereitstellung von Unterkunft, strafbar ist. Dies könnte zu einer gefährlichen
Einschüchterung führen, bei der Menschen aus Angst vor strafrechtlicher
Verfolgung nicht mehr helfen.
Kritische Überlegungen
Diktatur der Bürokratie: Der Begriff
"bürokratische Todesstrafe" deutet auf eine gefährliche Entwicklung
hin, in der staatliche Maßnahmen den individuellen Schutz untergraben. Die
Gesetzgebung könnte tatsächlich zu einer gesellschaftlichen Isolation innerhalb
der EU führen, insbesondere für Kritiker der Regierung.
Politische Implikationen: Es ist besorgniserregend,
dass die rechtlichen Konsequenzen auf der Grundlage von politischen Meinungen
und nicht auf der Grundlage einer erwiesenen Straftat verknüpft werden. Dies
könnte ein Präzedenzfall für die Verletzung von Menschenrechten in der EU sein.
Gesellschaftliche Resonanz: Die Reaktionen der
Öffentlichkeit auf diese Gesetzgebung sind entscheidend. Ein Mangel an Empathie
oder Unterstützung für Betroffene könnte zu einer Normalisierung solcher
Maßnahmen führen.
Fazit
Die Pressemeldung führt zu einer
tiefen und kritischen Reflexion über die Balance zwischen nationaler Sicherheit
und individuellen Rechten. Sie zeigt auf, dass die gegenwärtigen Entwicklungen potentiell
gefährlich sind und eine klare Überprüfung benötigen. Die Frage, inwieweit
solche Gesetze legitim sind und die Auswirkungen auf die Gesellschaft
insgesamt, sind zentral für die zukünftige Diskussion über die Demokratie und
Rechte in der EU.
Meridian: Ich danke Dir für diese Einschätzung
***